Gemeinde Hintersee
Die GemeindebürgerInnen mit Hauptwohnsitz der Gemeinde Hintersee, können sich einmal im Jahr, bei Kauf einer SVV-Jahreskarte einen Zuschuss in der Höhe von 10% auf den tatsächlichen Kaufpreis, während der Amtszeiten in der Gemeinde retournieren lassen.
Das vorweisen der Jahreskarte inkl. Rechnungsbetrag ist Pflicht!
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